Friedhofsgebührenordnung
für den Friedhof der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Lehengütingen
§ 1 Gegenstand
Für die Inanspruchnahme der Bestattungsanstalt des Friedhofsträgers werden Gebühren nach dieser Satzung erhoben.
§ 2 Entstehung
Die Gebühren sind im Voraus zu entrichten. Die Gebührenschuld entsteht, sobald eine Leistung beantragt wird.
§ 3 Gebührenpflichtiger
(1) Gebührenpflichtig ist,
- wer zur Tragung der Bestattungskosten gesetzlich verpflichtet ist.
- wer den Antrag auf Benutzung der Bestattungseinrichtung gestellt hat.
- wer das Nutzungsrecht an einer Grabstätte erwirbt.
- wer den Auftrag zu einer Leistung erteilt hat.
(2) Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner.
(3) Zur Zahlung der Grabnutzungsgebühren ist der oder die Grabnutzungsberechtigte verpflichtet.
§ 4 Gebühren für die Grabstätten
- Die Grabgebühr beträgt für
- Kindergrab (Ruhezeit 20 Jahre) 180,00 €
- Einzelgrab (Ruhezeit 30 Jahre) 450,00 €
- Doppelgrab (Ruhezeit 30 Jahre) 900,00 €
- Rasenerdgrab (Ruhezeit 30 Jahre) 1.050,00€
- Urnengrab (Ruhezeit 15 Jahre) 360,00 €
- Rasenurnengrab (Ruhezeit 15 Jahre) 510,00 €
- Zusätzliche Beisetzung einer Urne in belegtem Einzel- oder Doppelgrab
pro Urne (Ruhezeit 15 Jahre) 180,00 €
§ 5 Verlängerung Grabnutzungsgebühr
Eine Verlängerung der Grabnutzung ist möglich für Gräber unter § 4 Nr.1 a-c und e.
Die Gebühren für die Verlängerung der Nutzungszeit errechnet sich aus der Grabnutzungsgebühr gemäß § 4 geteilt durch die Nutzungszeit bzw. Ruhezeit.
§ 6 Zusätzliche Kosten
Für Personen, die keiner christlichen Kirche angehören bzw. nicht auf dem Gebiet der Kirchengemeinde wohnen, ausgenommen Gemeindeglieder, die auf Grund ihres Gesundheitszustandes die letzten Jahre außerhalb der Kirchengemeinde wohnen,
wird für die Grabnutzungsgebühr ein Zuschlag von 50 % erhoben.
§ 7 Bestattungsgebühren
- Die Gebühr für die Benutzung des Leichenhauses bzw. Leichenkühlraumes beträgt
- Leichenkühlraumes pro Tag 40,00 €
- Leichenhaus pro Tag 20,00 €
- Personalkosten
Mesner (Trauergottesdienst in der Kirche) 65,00 €
Mesner (nur Trauerfeier/Beerdigung auf dem Friedhof) 40,00 €
Organist 40,00 €
Friedhofspflegerin 60,00 €
Kreuzträger 5,00 €
§ 8 sonstige Gebühren
Bei vorzeitiger Auflösung eines Erdgrabes pro Jahr 20,00 € Urnengrab pro Jahr 10,00 €
§ 9 Inkrafttreten
Die Gebührenordnung tritt nach ihrer kirchenaufsichtlichen Genehmigung mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Lehengütingen, 01.02.2022
Bitte beachten Sie, dass nur noch im "Neuen Friedhof" Gräber neu gekauft werden dürfen. Der "Alte Friedhof" wird nur noch bei Eheleuten belegt.